Amtlich anerkannte Inspektionsstelle

Die ESE GmbH - Gefahrgutsysteme - ist als erster Hersteller von Gefahrgutbehältern seit November 1998 als amtlich anerkannte Prüfstelle nach BAM-GGR 002 zugelassen.

Somit bieten wir Ihnen auch die Dienstleistung der amtlichen Prüfung (Inspektion ADR/RID) an Gefahrgutbehältern in Ihrem Hause an.

Die Zulassung ist herstellerunabhängig, d. h. wir bieten diesen Service nicht nur ESE-Produkte, sondern für alle Fabrikate an.

>> Durchführung von Wiederkehrenden Prüfungen an IBC Großpackmitteln

 

 

INTERNE PRÜFUNG

  • Zeitpunkt: 2,5 Jahre nach Erstzulassung (Herstellung) oder 2,5 Jahre nach einer Inspektion.
  • Zulässige Prüfpersonen: Sachkundige Person bzw. Mitarbeiter 
  • Prüfinhalte: Sichtprüfung außen, Prüfung der Bedienerausrüstung, Dichtheitsprüfung
  • Hinweise: Archivierung Prüfbericht, Prüfdatum und Prüfstempel auf dem Typenschild (bei Flüssigkeitsbehältern)

AMTLICHE PRÜFUNG (INSPEKTION)

  • Zeitpunkt: Jahre nach Erstzulassung (Herstellung) oder letzter Inspektion
  • Zulässige Prüfpersonen: Sachverständige, von BAM anerkannte Inspektionsstelle, zum Beispiel TÜV, Dekra oder ESE
  • Prüfinhalte: Übereinstimmung mit Baumuster, Sichtprüfung, Dichtheitsprüfung,
  • Hinweise: Archivierung Prüfbericht (10 Jahre), Prüfdatum und Prüfstempel auf dem Typenschild