Rechtliche Grundlagen

Transport

GGVSEBGefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
ADRInternationales Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße
RIDInternationales Übereinkommen für den Transport gefährlicher Güter auf der Schiene
ADNR/ADNRegelungen für das Binnengewässer
IMDG-CodeInternationales Übereinkommen für den Transport im See-Schiffsverkehr

Lagerung

WHGWasserhaushaltsgesetz
AwSVAnlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
WGKWassergefährdungsklasse
BetrSichVBetriebssicherheitsverordnung
GefStoffVGefahrstoffverordnung
TRbFTechnische Regeln für brennbare Flüssigkeiten

Erläuterungen

IBCIntermediate Bulk Container (Großpackmittel)
WGKWassergefährdungsklasse
WGK 1schwach wassergefährdend
WGK 2wassergefährdend
WGK 3stark wassergefährdend

Einteilung der brennbaren Flüssigkeiten nach Gefahrstoffverordnung

Stoff oder ZubereitungFlammpunkt
hochentzündlich< 0 °C (Siedepunkt < 35 °C)
leichtentzündlich 1< 21 °C
entzündlich21 bis 55 °C

Gegenüberstellung der brennbaren Flüssigkeiten nach VbF und der entzündlichen Flüssigkeiten nach GefStoffV

A Ihoch- oder leichtentzündlich
A IIentzündlich (nicht wasserlösliche Teilmenge)
A IIIkein Gefahrstoff nach GefStoffV
Bhoch- oder leichtentzündlich